Spenden
Wir bitten Sie, die Stiftung Hör-Sprachförderung mit einer Spende zu unterstützen. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Hören sind oft von der Teilhabe an unserer Kommunikationsgesellschaft ausgeschlossen. Die Stiftung Hör-Sprachförderung ermöglicht diesen jungen Menschen in vielfältiger Weise, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Mit Ihrer Spende geben Sie Kindern und Jugendlichen eine Chance.
Spendenkonto:
Sparkasse Mainfranken Würzburg
Konto-Nr.: 1 300 128
BLZ: 790 500 00
Spenden bis 200,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen. Erst ab einer Quittungsgrenze von 200,01 € ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich.
Ab einer Spendenhöhe von 200,01 € erhalten Sie eine amtliche Zuwendungsbestätigung automatisch von der Stiftung Hör- Sprachförderung.
Sollten Sie einmal keine Spendenbescheinigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0931/60060621. Wir senden Ihnen gerne Ihre Zuwendungsbestätigung nachträglich zu.
Vermächtnisse oder Nachlässe
Immer mehr Menschen denken schon heute darüber nach, wie sie über den eigenen Lebenshorizont hinaus, anderen Menschen Gutes tun können. Mit einem Vermächtnis oder einem Nachlass zu Gunsten der Stiftung Hör-Sprachförderung setzen Sie ein wirksames Zeichen der Nächstenliebe und Hilfe.
Sie wollen die Gewissheit, dass Ihr Vermächtnis oder Ihr Nachlass unmittelbar für die Förderung junger Menschen eingesetzt wird. Die Stiftung Hör-Sprachförderung ist ein zuverlässiger Partner, der Ihren Wunsch engagiert und unbürokratisch in die Tat umsetzt.
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Kontakt: Herbert Dössinger, Vorstandsvorsitzender
Tel.: +49 (931) 600 60-126
Email: h.doessinger@hoer-sprachfoerderung.de
Wir bedanken uns ganz herzlich.
