Internat

Träger:
Stiftung Hör-Sprachförderung · Stiftungsratsvorsitzender: Herbert Dössinger

Leitung:
Samuel Schmid, Tel.: +49 931 600 60 – 700

Koordination der Fachdienste/ Stellvertretung der Leitung:
Ursula Bertelmann (Dipl. Psychologin)

Personal in den Gruppen:
Staatl. anerk. ErzieherInnen, ErzieherInnen im Anerkennungsjahr

Rahmenbedingungen:
5-Tage Internat während der Schulzeit, mit alters- und geschlechtsgemischten Gruppen

Konzept

Das Internat hat die Aufgabe, hör- und sprachbehinderte Kinder und Jugendliche zu betreuen, sie in der alltäglichen Lebensbewältigung zu unterstützen und insbesondere in ihrer kommunikativen Kompetenz zu fördern. Hören lernen, Sprachanbahnung und -anwendung haben in allen Bereichen Priorität. Dies schließt ein ständiges Üben und Anwenden sozialer und schulischer Lerninhalte im Alltag mit ein. Eltern und Familie werden nicht ersetzt, sondern das Internat ist Partner in der Erziehung der Kinder, mit einer familienergänzenden Funktion.

Das hörbehinderte Kind

  • verfügt in der Regel nicht über so viele Wörter, um seine Bedürfnisse und Empfindungen zu artikulieren oder um Konflikte angemessen zu lösen,
  • kann in belasteten Situationen nicht über die Stimme beruhigt werden,
  • kann nicht an Nebengeräuschen erkennen, ob die vertraute Person in der Nähe ist usw.

Darum braucht es Geduld und auf das Konkrete bezogene Hilfen, mehr Zeit zum Lernen und die Kommunikation darf auch in Konfliktsituationen nicht abbrechen. Diese besonderen Hilfen vermitteln dem hörbehinderten Kind das Gefühl des Angenommenseins und der Geborgenheit.

Das Konzept des Internates baut auf dem Leitbild des Dr.-Karl-Kroiß-Zentrums mit dem Förderschwerpunkt Hören auf. Es ist in seiner Funktion dynamisch und wird kontinuierlich im Austausch der Mitarbeiter und der Heimleitung auf seine Effizienz überprüft. Gegebenenfalls wird es in Absprache mit der Stiftungsvorstandschaft den veränderten Anforderungen angeglichen.

Jedes Kind ist zu achten und anzunehmen so wie es ist. Sein Recht auf Würde ist bei allen pädagogischen Maßnahmen, bei der Gestaltung seiner Lebensräume, medizinischen und pflegerischen Versorgung von elementarer Bedeutung. Daraus ergibt sich die pädagogische Zielsetzung des Internates, dem Kind eine selbständige Lebensführung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen, soweit es nicht die Rechte anderer verletzt oder es sich selbst gefährdet.

Die Auswirkung der Hör-Sprachbehinderung auf die gesamte emotionale und soziale Entwicklung des Kindes erfordern besonderes Verständnis und Fachwissen. Es wird immer davon ausgegangen, dass die Beziehung zwischen Erzieher und Kinder zeitlich begrenzt ist und die Familie Lebensmittelpunkt des Kindes bleibt. Das pädagogische Personal ist darauf bedacht, eine tragfähige Beziehung einzugehen, ohne die Kinder zu sehr an sich zu binden.

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (§ 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch)

Die Vermeidung von körperlicher und seelischer Gewalt ist die gemeinsame Aufgabe aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen. Das Personal ist den Kindern Modell für ein gewaltfreies Zusammenleben, greift Konflikte rechtzeitig auf, nutzt diese als soziales Lernfeld und setzt klare Grenzen. Ursachen von aggressivem Verhalten werden im Team reflektiert und dementsprechend pädagogisch interveniert. Davon unabhängig besteht in jedem Fall das Prinzip der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Wenden Kinder psychische oder physische Gewalt gegenüber anderen an, erfolgt immer eine deutlich erkennbare Konsequenz.

Die pädagogische Interaktion ist ein gezielter Vorgang in der sozialen Begegnung mit dem Kind. Erwachsene und Kinder beeinflussen sich wechselseitig in ihren Handlungen, Einstellungen und ihrer Kommunikation. Einseitiges und unduldsames Durchsetzen von Regeln und Normen, welche die Bedürfnislage und äußeren Bedingungen nicht berücksichtigt, wirkt destruktiv auf die soziale und persönliche Entwicklung des Kindes. Die Förderung der sozialen Kompetenz und die Entfaltung des Kindes zu einer selbstbewussten, mündigen Persönlichkeit ist ein Schwerpunkt in der Internatserziehung. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass eine Hörbehinderung die Wahrnehmung und den sozialen Umgang beeinträchtigt.

Für die pädagogische Interaktion im Internat gelten folgende Grundsätze:

  • Die eigene Art der Kinder schätzen und sie ihnen zugestehen.
  • Verständnis für die sich aus der Hör-Sprachbehinderung ergebende erschwerte Kontaktaufnahme und Kommunikationsproblematik aufbringen.
  • Die Annahme der Persönlichkeit des Kindes erfordert auch, dessen negative Gefühle wie Trotz, Ablehnung oder Wut zu respektieren.
  • Dem Kind bewusst Freiräume gewähren und ihm Entscheidungsmöglichkeiten überlassen.
  • Die eigene Erziehungsauffassung kritisch überprüfen und dabei das Werte- und Normensystem der Kinder und ihrer Familien berücksichtigen.
  • Die in der Situation anwesende Erziehungsperson ist für die unmittelbare Durchsetzung von Regeln oder Lösungen von Konflikten verantwortlich und beruft sich nicht auf außenstehende Autoritäten.
  • In Alltags- und Konfliktsituationen innehalten und überprüfen: Was kann Schlimmes passieren? Ist eine Intervention noch zwingend notwendig?
  • Erzieherverhalten bei Konflikten: Modell sein im Nachgeben und eigene Fehler zugeben können. Humor nutzen um Spannungen abzubauen. „Vorauseilende Gnade”, Kinder nicht „ihr Gesicht verlieren“ lassen. Sich nicht unter Zeitdruck setzen, im Affekt kann nicht erzogen werden.
  • Den Kindern Widerspruch zugestehen, eigenständiges Denken und Entscheiden fördern
  • Sich unabhängig von der Anerkennung der Kinder machen.

Ein bedeutsames Ziel ist das individuelle Eingehen auf das unterschiedliche Hör- und Sprachvermögen der Kinder, um ihre kommunikativen Kompetenzen im Hinblick auf die schulische Bildung, lebenspraktische Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung zu erweitern. Dies geschieht in Form von Lautsprache, Schriftsprache und begleitenden Gebärden.
Schulische und außerschulische Förderung sind unabdingbar miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig.

Schwerpunkte der Hör-Spracherziehung im Internat sind:

  • Höraufmerksamkeit wecken, fördern und Höreindrücke bewusst machen, z.B. Geräusche der Spülmaschine, das Telefon klingelt, im Zimmer ist Lärm, die Kinder schauen Fernsehen; Hörerziehung ist eingebettet in einen Gesamtzusammenhang von Hören und Erleben.
  • Handlungsbezogener Spracherwerb: situationsspezifische Wortschatzerweiterung, z.B. Einkaufsliste schreiben, Rezepte lesen und umsetzen, Tageszeitung, Bücher.
  • Schulung der Dialogfähigkeit im Einzel- und Gruppengespräch, z.B. Kinderkonferenzen; Hören und Sprache in Alltagssituationen einbinden.
  • Vertiefung der schulischen Lerninhalte: Hausaufgabenbetreuung, behinderungsspezifische Lernmaterialien, tägliche therapiebegleitende Förderung.

Einrichtung:

  • Ausreichende helle Beleuchtung, verstellbare Beleuchtungsquellen, Schreibtischlampen
  • Einzelsitzelemente, Rundcouch ermöglichen Blickkontakt bei der Kommunikation
  • Rollläden: Kinder sind häufig sehr lichtempfindlich und haben Einschlafprobleme
  • Zur Visualisierung: Tafel und große Pinwand
  • Sonnenschirme für die Terrasse als Schutz für Meningitis-Kinder, Vermeidung von Gegenlicht
  • Behinderungsspezifische technische Geräte: Klingelanlage, TV mit Untertiteln, Lichtwecker, Fax-Gerät, Telefon mit Verstärker, Lichtfeueralarm

Raumgestaltung

  • Eine übersichtliche Raumaufteilung, die Kindern und Erwachsenen ein Maximum an Blickkontakt ermöglicht und Überblick gewährt
  • Zur Verbesserung der Raumakustik: in allen Zimmern Teppiche und Vorhänge, im Essbereich Tischdecken, Pflanzen, Dekorationen etc.
  • Gute Lichtverhältnisse haben Vorrang: keine großen Pflanzen direkt am Fenster oder Bemalung der Scheiben

Das Internat hat in Ergänzung zur Schule die Aufgabe, das hörgeschädigte Kind in seiner individuellen Gesamtentwicklung zu unterstützen. Schulische Lerninhalte wie Sprachaufbau, Sprachanwendung, Wortschatzerweiterung, Inhaltserfassung und Artikulation bedürfen der konstanten Übung im Alltag und des Dialoges in der Gemeinschaft. Deshalb ist ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrkräften und Eltern verpflichtend für das Erziehungspersonal.
Die Anleitung zu einer weitgehend selbständigen und gewissenhaften Arbeitshaltung der Schulkinder ist ein vorrangiges Ziel. Die Hilfestellung beschränkt sich auf Hinweise, Motivation und rechtzeitige Korrektur. Bei Bedarf wird in Absprache mit der Heimleitung eine intensive Einzelförderung dem Kind ermöglicht. Jedem Kind wird ein seinen individuellen Bedürfnissen entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
Das Erziehungspersonal ist in Vertretung der Eltern Fürsprecher für die Kinder bei auftretenden Schwierigkeiten, z. B. Probleme in der Klassengemeinschaft.

Die Eltern der Internatskinder vertrauen dem pädagogischen Personal ihr Kind an, sie verzichten auf den täglichen Kontakt mit ihrem Kind, um ihm lange Fahrtzeiten zu ersparen. Weiterhin möchten sie ihrem Kind eine im Alltag eingebundene, umfassende Förderung und Kontakte zu anderen hörbehinderten Kindern ermöglichen. Das vorab erbrachte Vertrauen und der Wunsch nach Förderung ihres Kindes erfordern einen regelmäßigen Austausch des Erziehungspersonals mit den Eltern. Die Sorgen und Anliegen der Eltern sind ernst zunehmen und ihre Wert- und Normvorstellungen zu berücksichtigen. Die Eltern werden in besondere pädagogische Maßnahmen, den gegebenen Möglichkeiten entsprechend, einbezogen.
Die Information über die Entwicklung des Kindes und Transparenz des Gruppenalltages erfolgt kontinuierlich. Auch ohne aktuellen Anlass und auftretende Probleme ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig, der den Eltern einen Einblick über die Versorgung und Betreuung ihres Kindes ermöglicht.
Elternarbeit und Gespräche werden nach Möglichkeit aufgrund objektiver Daten geführt. Die Fähigkeiten und Möglichkeiten des Kindes werden aufgezeigt, anstelle von einseitigen Aufzählungen der Schwächen des Kindes. Auftretende Erziehungsprobleme im Internat und die pädagogischen Vorgehensweisen werden den Eltern rechtzeitig und umfassend mitgeteilt, ohne moralisierende Forderungen zu stellen. Grundsätzlich werden Probleme, die während der Internatszeit auftreten, vom pädagogischen Personal gelöst. Die Eltern werden über die Vorgehensweise informiert, eine zusätzliche Maßnahme zu Hause ist in der Regel nicht notwendig.

Die pädagogische Arbeit im Internat ist auf kollegiale Rückmeldung angewiesen, um sie gegebenenfalls korrigieren zu können. Im Team getroffene Vereinbarungen sind verbindlich, werden von allen Beteiligten verantwortungsbewusst umgesetzt und können nicht durch Einzelbeschluss geändert oder aufgehoben werden.
Sind Änderungen kurzfristig zwingend notwendig und eine Absprache mit dem Team und der Heimleitung ist nicht möglich, wird im nach hinein das Team und die Heimleitung informiert. Besondere Vorkommnisse und Beobachtungen am Kind werden in den wöchentlichen Teamsitzungen eingebracht. Planung und Organisation von Maßnahmen etc. werden mit allen beteiligten Mitarbeitern abgesprochen. Bringt eine Erzieherin/ein Erzieher besondere Fähigkeiten zur Förderung der Kinder ein, wird sie/er kollegial unterstützt.
Grundlagen der Teamarbeit sind gegenseitige Information, Offenheit, Kritikfähigkeit, Dokumentation, Fallbesprechung und Erziehungs-Förderplan, Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen.
Aufzählungen von Negativbeispielen in Teamgesprächen verhindern eine positive Haltung gegenüber dem Kind. Die Basis der Gesprächskultur bei Fallbesprechungen ist ein lösungsorientierter Ansatz.

Es besteht Schweigepflicht gegenüber allen nicht am unmittelbaren Erziehungsprozess beteiligten Personen hinsichtlich des persönlichen Bereiches des Kindes, seiner Familie und einrichtungsinternen Angelegenheiten.

„Gerechtigkeit ohne Gnade ist nicht viel mehr als Unmenschlichkeit“

(A. Camus)

Wahrnehmungsschwäche und Spracharmut wirken sich hemmend auf die emotionale Entwicklung aus. Die eigene Stimme und die Stimmen von vertrauten Personen nicht erfahren zu können, erschweren die Ich-Entwicklung des Kindes. Das hörbehinderte Kind benötigt deshalb mehr Zeit und besondere Unterstützung in der zwischenmenschlichen Begegnung. Freude, Mitgefühl, Umgang mit Trauer, Konflikte durchstehen, Hoffnung, Respekt, Toleranz, Solidarität und Hilfsbereitschaft können weniger anerzogen werden, sondern werden in einer lebendigen Beziehung von Erwachsenen und Kindern erlebt.
Das Internat in seiner Gesamtheit ist verantwortlich, Geborgenheit als eine Grundvoraussetzung für Gemüts- und Herzensbildung zu vermitteln, das heißt: Verständnisvoller und warmherziger persönlicher Umgang – Reduzierung der Regeln auf das Wesentliche – Vertretung der Interessen der Kinder nach außen – Sicherheit und Schutz geben – gruppenpädagogische Angebote – Privatsphäre ermöglichen und respektieren – angenehme Wohnraumatmosphäre – Zugang zu Religion, Natur, Kunst und Kultur ermöglichen. Der Erzieher ist Modell für das Kind, das heißt: Nachgeben können – individuelle Eigenarten des Kindes zulassen und respektieren – Alternativlösungen aufzeigen – eigene Fehler zugeben – Spannungen durch humorvollen, herzlichen Umgang abbauen – Konflikte als vertrauensbildende Chance nutzen – bei Auseinandersetzungen, zu den Kinder großzügig sein und den Kontakt nicht abbrechen.

Ausgehend von einem individuellen Förderbedarf für jedes Kind, orientiert sich die pädagogische Arbeit im Internat an den Grundsätzen eines therapeutischen Milieus. Die Förderung erfolgt durch das pädagogische Personal in der Gruppe und bei Bedarf zusätzlich durch Fachtherapeuten außerhalb der Gruppe. Das Erziehungspersonal beteiligt sich bei der Feststellung des Förderbedarfs, achtet auf die Einhaltung der Termine und steht im kontinuierlichen Austausch mit den Therapeuten. Therapieeinheiten haben Vorrang vor allen anderen Gruppenaktivitäten. Die Übungen werden in Absprache mit den Therapeuten im Internat regelmäßig fortgesetzt. Von besonderer Bedeutung sind die Beobachtung des Kindes im Alltag und die Berücksichtigung der Beobachtungsergebnisse in der Therapie.
Zur Qualitätssicherung der Förderangebote, werden diese in den Wochenplänen, Gesprächsprotokollen und einmal jährlich erstellten Erziehungs- und Förderplänen dokumentiert. Die Maßnahmen werden auf ihre Effizienz regelmäßig in den wöchentlichen Teamgesprächen überprüft. Eine medizinische Abklärung und Mitbehandlung, z.B. bei Enuresis wird je nach Notwendigkeit mit einbezogen. Als Grundlage der Fördermaßnahmen wird in einem zweijährigen Turnus eine neue Diagnostik vom psychologischen Dienst des Internates für jedes Kind erstellt.
Die Ergebnisse der audiologischen Überprüfung werden in der Erziehungsplanung einbezogen und auf ihre Bedeutung für den pädagogischen Umgang interpretiert. Die Notwendigkeit der Entspannung und freien Zeit für die Entwicklung des Kindes werden bei der Planung und Durchführung der Therapie und Förderung berücksichtigt. Bei Verhaltensaufälligkeiten bietet das Internat pädagogische Maßnahmen an, die das gesamte soziale Bedingungsgefüge des Kindes berücksichtigen. Eine Medikation zur Verhaltensänderung ohne Einbezug des sozialen Umfeldes und umfassende medizinische Untersuchungen wird vom Internat nicht unterstützt. Bei der Vergabe von Psychopharmaka werden die Eltern auf die notwendigen medizinischen Nachkontrollen hingewiesen.
Die Eltern werden über den Förderbedarf, Verlauf und Inhalte der Förderung informiert und mit einbezogen.

Ernährung und Bewegung:
Das Internatspersonal achtet auf eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung verbunden mit einem altersentsprechenden Bewegungsangebot. Abneigungen gegenüber einzelnen Lebensmitteln werden akzeptiert. Ziel ist, das Kind zu einer positiven Eigenkontrolle seiner Ernährung zu führen und Machtkämpfe zu vermeiden. Zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung beobachtet das Erziehungspersonal kontinuierlich die Befindlichkeit des Kindes und überprüft regelmäßig Körpergewicht und Wachstum.

Hygiene:
Eine altersentsprechende selbständige Körperpflege wird durch behinderungsspezifische pädagogische Maßnahmen unterstützt. Das heißt im Einzelnen, die notwendigen Abläufe auf der Handlungsebene veranschaulichen, Gebrauchsanweisungen von Pflegemitteln erklären und die richtige Anwendung sicher stellen. Auf saubere und witterungsentsprechende Kleidung wird geachtet.

Medizinische Versorgung:
Zum Schutz der Kinder sind prophylaktische Maßnahmen auf Grund ihrer Behinderung von besonderer Bedeutung.

  • Sonnenschutz für Kinder mit Hörschädigung aufgrund von Meningitis
  • die Gleichgewichtsprobleme des hörbehinderten Kindes müssen bei allen Aktivitäten, z.B. Schwimmbad, Klettern, Fahrrad fahren usw. berücksichtigt werden und es bedarf einer besonderen Sorgfalt bei der Aufsicht
  • Überprüfung, ob Hinweise auf Gefahrenquellen inhaltlich verstanden wurden
  • hörbehinderte Kinder können Gefahren nicht akustisch wahrnehmen
  • Hörhilfen beim Sport abnehmen, Fahrradhelm aufsetzen

Bei akuten Erkrankungen ist rechtzeitig ein Arzt aufzusuchen und die Eltern müssen baldmöglichst informiert werden. Medikamentenvergabe erfolgt nur nach ärztl. Verordnung. Werden Medikamente von den Eltern mitgegeben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Vergabe notwendig. Die medizinische Versorgung wird in der Kinderakte dokumentiert und der behandelnde Arzt wird unaufgefordert über Besonderheiten (Allergie etc.) informiert. Bei Ansteckungsgefahr und erhöhtem Ruhebedarf werden die Kinder in häusliche Pflege übergeben. Das kranke Kind hat einen besonderen Anspruch auf Fürsorge und Zuwendung durch das Erziehungspersonal.

Hörhilfen:

  • Kontrolle und regelmäßige Überprüfung auf die Funktionstüchtigkeit
  • Kontinuierliches Tragen der Hörhilfen sicherstellen
  • Regelmäßige Reinigung der Ohrpassstücke
  • Auf Veränderungen des Sprech- und Hörverhaltens der Kinder im Alltag achten

Die Hörbehinderung stellt zusätzliche besondere Anforderungen an die Aufsichtsführung: Gefahren können von den Kindern auditiv nicht rechtzeitig wahrgenommen werden, Störgeräusche erschweren die Wahrnehmung, Kinder können nicht auf Zuruf gewarnt werden, Gleichgewichtsprobleme der Kinder (beim Klettern, Schwimmen…) sind zu beachten, Gefahrenhinweise und Instruktionen können missverstanden werden.
Bei Freizeitangeboten sind die Gruppensituation, das von der Aktivität ausgehende Risiko und die eigenen Fähigkeiten der Aufsichtsperson zu berücksichtigen. Die Ausübung der Aufsicht orientiert sich stets am Entwicklungsstand, der momentanen Befindlichkeit des Kindes und der jeweiligen Situation (z.B. Gefahrenquellen, Zusammensetzung der Gruppe usw.). Verantwortlich ist immer die Erziehungsperson, die unmittelbar im Kontakt zum Kind steht.

Das Internat kann die Familie nicht ersetzen, aber in Ergänzung zum Elternhaus zur Kompensation der Hörbehinderung des Kindes beitragen. Durch das tägliche Zusammenleben mit gleichermaßen betroffenen Kindern wird ein natürliches soziales Lernfeld ermöglicht, welches sie sprachlich nicht überfordert und in dem sie sich nicht als Außenseiter empfinden. In der Gruppe können die Kinder und Jugendlichen Freundschaft erleben, Verantwortung übernehmen, streiten lernen, Rücksicht nehmen, Bedürfnisse adäquat durchsetzen und sich kritisch mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. Neben den gruppenpädagogischen Angeboten wird jedem Kind ein individueller Freiraum zugestanden und darauf geachtet, dass der Einzelne nicht durch die Gruppe überfordert wird.
Die jüngeren Kinder können sich an den Jugendlichen orientieren. Sie erleben dass trotz Behinderung eine selbstbestimmte Lebensbewältigung möglich ist und sie werden so in ihrer Identitätsfindung gefördert.
Die Sprach- und Hörprobleme der Kinder erschweren ihnen den Zugang zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Die Kinder benötigen das aktive Erlebnis auf der Handlungsebene, um die bestehenden Möglichkeiten kennen zu lernen. Im Vordergrund stehen dabei Angebote, die ohne großen organisatorischen Aufwand und unter Nutzung der vorhandenen Mittel von Erziehungspersonal und Kindern umgesetzt werden können. Sport, Kulturbegegnung, Freispiel, Förderung individueller Begabungen und Interessen sind in die Erziehungsplanung verbindlich eingebunden. Sie sind Ausgleich zur schulischen Leistungsanforderung und unterstützen die Ausbildung von Selbstbewusstsein und emotionalem Gleichgewicht.

Ziel der Fortbildung des Erziehungspersonals im Internat ist stetiges Reflektieren und Erweitern der fachlichen Kompetenz. Dazu gehören fachspezifische Informationen und Basiswissen in Bezug auf hörgeschädigte Kinder und Jugendliche, Umsetzung des Wissens im Alltag und in der individuellen Fördersituation. Allgemeine pädagogische Themen, wie z.B. Lerntheorien, Konfliktbewältigung, verhaltenstherapeutische Ansätze und deren Übertragbarkeit auf die Erziehungssituation mit hörbehinderten Kindern sind Inhalt der Fortbildungsveranstaltungen. Um eine praxisnahe Umsetzung zu realisieren, ist der Dialog zwischen Referenten und Personal, unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen und der realen Situation des Internates notwendig.

Schwerpunkte der Erziehung zur Lebenstüchtigkeit sind: Sprachkompetenz im Alltag, Akzeptanz der Behinderung, kritische und selbstbewusste Auseinandersetzung innerhalb des jeweiligen sozialen Umfeldes, freie Zeit sinnvoll nutzen können, soziale Umgangsformen, Arbeitshaltung, Berufsfindung, Mobilität, hauswirtschaftliche Grundkenntnisse, Umgang mit Behörden, Nutzen der behinderungsspezifischen Hilfsangebote und Gesundheitsfürsorge. Alle genannten Zielsetzungen und Maßnahmen des Internatkonzeptes beinhalten die Vorbereitung des jungen Menschen auf eine eigenständige Lebensführung entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten.